Jedes Kind wird nicht nur betreut - es wird Teil einer kleinen Gemeinschaft.
Die Altersmischung spielt dabei eine wichtige Rolle:
Die Räume meiner Kindertagespflege bieten viel Platz zum Toben, Spielen, Entdecken und Schlafen.
Alles ist liebevoll eingerichtet, modern und kindgerecht ausgestattet.
Hier finden die Kinder:
Unsere kleine Gruppe bietet jedem Kind:
Hier darf jedes Kind Kind sein - laut, leise, wild, vorsichtig, neugierig oder verträumt.
In Jessy‘s Villa Kunterbunt stehen Wertschätzung, Vertrauen, Geborgenheit und echte Beziehung im Mittelpunkt mit.
Ich fördere:
In einer kleinen Gruppe kann ich Ihrem Kind viel Aufmerksamkeit schenken, fein auf Bedürfnisse reagieren und echte Bindung ermöglichen. Das schafft eine ruhige, sichere und fröhliche Umgebung.
Die Betreuung findet in liebevoll eingerichteten, kindgerechten Räumen statt. Spielen, Lernen, Ausruhen, Entdecken - alles hat seinen Platz.
Ein vielseitiger Tagesablauf mit Bewegung, Liedern, ersten Bastelerfahrungen, Spaziergängen und freiem Spiel fördert die Entwicklung auf natürliche Weise.
Jedes Kind entwickelt sich in seinem ganz eigenen Tempo. Ich begleite Ihr Kind einfühlsam in dieser wichtigen Lebensphase.
Auch wenn Tagespflegepersonen häufig allein oder zu zweit arbeiten, sind wir sehr gut miteinander vernetzt.
Wir:
Sollte ich einmal krank werden, gibt es für Ihre Familieeine sichere Vertretungslösung: Den Vertretungsstützpunkt in Preetz oder Schönkirchen.
Dieses Angebot ist für Eltern kostenlos.
Die Vertretungskraft bietet:
Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes am 10.06.2021 sind Kindertagespflegepersonen gemäß § 8a Abs. (5) SGB VIII verpflichtet, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und hierbei im Rahmen einer datenschutzkonformen, anonymisierten Fachberatung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen.
Im Weiteren sollen auch die Erziehungsberechtigten in die Gefährdungseinschätzung einbezogen und bei Bedarf auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingewirkt werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Bei einer akuten Gefährdung oder einer Gefährdung, die nicht abgewendet werden kann, ist das Jugendamt zu informieren.
Die Sicherstellung des o. g. Schutzauftrages ist gesetzlich fest verankert und daher Bestandteil des Betreuungsvertrages in der Kindertagespflege.